Mammographie-Screening: Schon bald Kassenleistung
 

Die Voraussetzungen für ein bundesweites Mammographie-Screening sind geschaffen. Ab Ende des Jahres soll es Kassenleistung werden.

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat die seit 1976 geltenden Krebs-Früherkennungs-Richtlinien geändert. Damit steht der flächendeckenden Einführung von Mammographie-Screening-Programmen nichts mehr im Wege. Der Ausschuß hat sich darauf geeinigt, dass Frauen ab dem 51. bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs künftig alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie haben.

Das Mammographie-Screening soll ab Ende des Jahres 2003 in den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und dadurch Kassenleistung werden. Jede Frau, die Anspruch auf das Früherkennungs-Programm hat, wird zu den Untersuchungen persönlich und schriftlich eingeladen. Die Aufnahmen werden von zwei Ärzten unabhängig voneinander beurteilt. Das Ergebnis erhält die Frau spätestens sieben Tage nach der Untersuchung.

Durchführen dürfen nur die Ärzte das Mammographie-Screening, die die Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört sowohl ein Nachweis der fachlichen Qualifikation des Arztes als auch der Qualität der apparativen Ausstattung. Die Weiterbildung der Ärzte soll eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassen gegründete "Kooperationsgemeinschaft" überwachen. Diese wird sich darüber hinaus um eine Koordinierung der Programme kümmern. Sicher gestellt soll auch die Qualitätssicherung des Mammograhpie-Screenings werden.

WANC 04.03

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Quelle:
http://www.brustkrebs-web.de/index.php/1070_screening.php
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