Donnerstag, 25. April 2024

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Gibt Sicherheit: Der Rat eines zweiten Artzes

 

Das ist Ihr Recht: Zweitmeinung einholen

Wenn Sie hundertprozentig sicher gehen wollen, kann Ihnen die Meinung eines zweiten Experten höhere Sicherheit geben. Auf dieses zusätzliche Begutachtung haben Sie Anspruch.

Die Diagnose Brustkrebs hat weit reichende Konsequenzen, und für die Therapie gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Welche Diagnose und welche Therapie die richtige ist, mag jeder Arzt anders einschätzen. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Befunde nicht nur von einem einzigen Arzt beurteilen zu lassen.

Wenn Sie das Bedürfnis nach einer Zweitmeinung haben, dann sollten Sie sich nicht davor scheuen, einen weiteren Arzt um Rat zu fragen. Viele Ärzte empfehlen dies sogar und haben Verständnis dafür, dass Sie sich bei einem Kollegen absichern wollen. Ebenso gibt es viele Ärzte, die sich explizit dazu bereit erklären, eine unabhängige Zweitdiagnose zu stellen.

Eine Zweitmeinung einzuholen, heißt sicherlich nicht, dass Sie die gesamte Diagnostik-Prozedur noch einmal wiederholen müssen. Bitten Sie Ihren Arzt um die Mammographie-Aufnahmen und Untersuchungsergebnisse und bringen Sie diese zur Zweitdiagnose mit. Es spricht nichts dagegen, die Untersuchungsberichte zu kopieren – allein, um zu wissen, wie es um Ihren Tumor steht, wenn Sie sich weitere Informationen besorgen. Sie haben sogar den Anspruch darauf, alle Befunde einzusehen.

Das Recht auf Ihre Unterlagen ist in den Patientenrechten fest geschrieben. Kein Arzt kann Ihnen die Herausgabe verweigern. Im übrigen wird kein guter Arzt diesen Anspruch abwehren. Wenn der Sie behandelnde Arzt es dennoch tut, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie bei dem richtigen sind.

Die Kosten für die Zweitmeinung wird in der Regel von den Gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt. Um die Zweitmeinung selbst einzuholen, sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt ein Überweisung für den Arzt besorgen, der die Zweitmeinung erstellen soll. Auf diese Weise sparen Sie eine weitere Zahlung der 10 Euro Praxisgebühr.

Eine Zweitmeinung hat nur dann Sinn, wenn sie auch von einem erfahrenen Spezialisten vorgenommen wird. Lassen Sie sich entweder von Ihrem behandelnden Arzt eine Empfehlung geben oder wählen Sie ein Brustzentrum, das die Mindestanforderungen an Operationen, Mammografien und Behandlungen erfüllt. Siehe dazu auch "Brustzentren: Welche Fragen Sie stellen sollten".


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