Sozialgericht: Kasse muss Nachbehandlung zu Strahlentherapie zahlen
 

Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Dortmunder Sozialgerichts den Krankenhausaufenthalt nach einer Strahlenbehandlung bis zum Abklingen der Radioaktivität im Körper des Patienten bezahlen.

Eine Dortmunder Klinik hatte gegen eine Krankenkasse geklagt, die nach der Behandlung einer Schilddrüsenerkrankung den Aufenthalt einer Patientin zum Strahlenabbau nicht bezahlen wollte, teilte das Sozialgericht mit (AZ: S 8 KR 291/01). Die Kasse habe argumentiert, die zehntägige stationäre Behandlung habe nicht der medizinischen Versorgung gedient, sondern nur der Einhaltung von vorgeschriebenen Strahlenschutz-Grenzwerten. Nach Ansicht der Richter war der Krankenhausaufenthalt aber eine zwingende Folge der Behandlung. Er habe nicht nur der Gefahrenabwehr für die Öffentlichkeit gedient, sondern auch der ärztlichen Kontrolle der Strahlenbelastung und der Gesundheit der Frau beim Abbau der Radioaktivität.

WANC 08.02





Quelle:
http://www.brustkrebs-web.de/index.php/index.php/sozialgericht.php
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