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Anmeldung zum DMP: Bei Ihrem behandelnden Arzt

 

Einschreibeverfahren

Der behandelnde Arzt prüft, ob die für die Erkrankung festgelegten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Eine Voraussetzung ist beispielsweise, der histologische Nachweis (Untersuchung im Feingewebe) eines Mammakarzinoms als Erstmanifestation bei Entnahme oder Probe oder bei Rezidiv. Der Arzt bestätigt, dass die Diagnose gesichert ist und dokumentiert den Befund. An die Krankenkasse übermittelt er die Diagnosebestätigung, die Erstdokumentation und den von ihm unterschriebenen Einschreibebogen.

Der Patient füllt die schriftliche Teilnahme- und Einwilligungserklärung aus. Mit seiner Unterschrift erklärt der Patient, dass er über die Versorgungsziele aufgeklärt wurde und am Erreichen dieser Ziele mitarbeitet. Außerdem bestätigt er, über Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung unterrichtet worden zu sein und dazu die datenschutzrechtliche Einwilligung zu erteilen.


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