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Disease-Management-Programme für Brustkrebs in Baden-Württemberg

Zum Krankheitsbild Brustkrebs haben im März 2003 die Deutsche Gesellschaft für Senologie (DGS), Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen (VdAK/AEV), Innungs- (IKK), Betriebskrankenkassen (BKK), Bundesknappschaft und der Krebsverband Baden-Württemberg mit einem "Letter of Intent" gemeinsame Grundsätze für strukturierte Behandlungsprogramme in Baden-Württemberg vorgelegt. Mit den Disease-Management-Programmen (DMP) soll die medizinische Versorgung von Frauen mit Brustkrebs flächendeckend verbessert werden. Die beteiligten Institutionen sind sich darüber einig, dass bei der Behandlung Qualität vor Quantität gehen muss. Dies sicher zu stellen, sieht vor allem die DGS als ihre Aufgabe an.

Zahlen entscheiden über Partnerschaft
Die Vertreter der Absichtserklärung haben ihre Ziele für die geplanten DMP definiert: Im Mittelpunkt steht die sektorübergreifende Behandlung der Patientin. Brustzentren, qualifizierte Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte sollen vertraglich vereinbart zusammenarbeiten. Die Brustzentren bilden dabei den Kern des Versorgungsnetzes, in das kooperierende Kliniken und niedergelassene Ärzte gleichermaßen eingebunden werden. Um sich an den Programmen beteiligen zu können, müssen die stationären Einrichtungen jedoch ihre Qualifikation nachweisen. Dies soll über die Zahl der geleisteten Eingriffe im Jahr 2002 geschehen. Gefordert sind mindestens 150 Brustkrebsoperationen pro Klinik beziehungsweise pro regionalem Kooperationsverbund und Jahr. Ein beteiligter Operateur sollte 30 - 50 Eingriffe selbst durchgeführt haben.

Professor Dr. med. Diethelm Wallwiener, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Senologie, stellt die geforderte Anzahl an Operationen in Frage: "Die Zahlen sind allerdings nicht evidenzbasiert. Sie basieren auf einer Studie, die in einem Zeitraum von 1984 - 1989 in New York mehr als 50.000 Patientinnen erfasste (Roohan et al. 1998). Einige Frauen ließen sich in einem Zentrum operieren, in dem mehr als 150 Brustkrebs-Operationen pro Jahr durchgeführt wurden. Die Studie zeigt, dass jene einen signifikanten Übverlebensvorteil gegenüber den anderen hatten. Inwiefern diese Zahlen auf Dauer als Vergabekriterium bindend sein können, muss allerdings erst noch evaluiert werden."

Die DGS ist außerdem in Sorge über die finanzielle Seite des Projektes. Für jede brustkrebskranke Frau ist in den DMP eine bestimmte Summe vorgesehen. Fraglich ist, ob sie für die Behandlung ausreicht. Es bestehe also die Gefahr - so Wallwiener - , dass hierdurch Leistungen nicht rationalisiert, sondern rationiert werden. Damit würde das DMP-Ziel verfehlt: die Versorgungsqualität bei Brustkrebs zu verbessern.

Mehr Qualität für die Patientin
Die DGS hat zwar bei einigen Aspekten der Disease-Management-Programme noch Bedenken. Trotzdem ist es ihr wichtig, sich in dem "Letter of Intent"* auf wesentliche Qualitätskriterien verständigt zu haben: Die Therapie wird evidenzbasiert und entsprechend der Leitlinien der Fachgesellschaften durchgeführt, die Abläufe transparent gestaltet und einheitlich dokumentiert. Zwischen den beteiligten Partnern, aber auch zwischen Arzt und Patientin sollen Informationen in beide Richtungen fließen.

Die Unterzeichner des "Letter of Intent"* vereinbaren gleichzeitig einen landesweiten Qualitätsausschuss. Er bewertet die Güte der Therapie und ob diese die vorgegebenen Maßstäbe einhält. Dies soll dazu beitragen, das gesteckte Ziel tatsächlich zu erreichen: eine bessere Versorgung brustkrebskranker Frauen.


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