Qualifizierung der Ärzte
 

Schon seit längerer Zeit haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung über eine Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der kurativen Mammographie beraten. Daraus hat sich seit Mitte 2002 dann eine bundeseinheitliche und bundesweite Neuregelung entwickelt.

Diese Methode gilt im übrigen für alle bereits tätigen wie für die neuen in der Mammographie tätigen Ärzte. Das bedeutet also, dass alle Ärzte - Radiologen wie Gynäkologen - diesen Qualitätsnachweis erbringen müssen, wenn Sie mammographieren wollen. Die Zertifizierung muss bis September 2003 abgelegt worden sein. Ab dann erfolgt die Re-Zertifizierung des Arztes jährlich.

In dieser "Prüfung" beurteilt der Arzt innerhalb von 6 Stunden 200 Mammographie-Aufnahmen. Wenn das Ergebnis fehlerfrei ist, entstehen keine Probleme. Falls doch, muss der Arzt eine Fortbildung besuchen und die Prüfung innerhalb von 3 Monaten noch einmal wiederholen. Diese Nachweise werden im jährlichen Turnus einmal unter Aufsicht in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung und einmal in der Praxis des Arztes durchgeführt.

Dass es die Zertifizierung in sich hat, zeigen die ersten Erfahrungen. In Bayern hatten beispielsweise von 522 mammographierenden Ärzten bis Januar 2003 genau 73 die Prüfung bestanden.

Darüber hinaus müssen die Ärzte in regelmäßigen Abständen Bilder mit Indikation und Befund an die Kassenärztliche Vereinigung einreichen. Dort wird die Schlüssigkeit der Diagnose von einem Experten überprüft -im Fachjargon nennt sich das Zweitbefundung. Parallel hierzu werden auf der Basis der Röntgenverordnung durch die Ärztlichen Stellen weitere Qualitätsmaßnahmen, insbesondere zum Strahlenschutz durchgeführt.





Quelle:
http://www.brustkrebs-web.de/index.php/index.php/691_qualifizierung.php
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