|
|
|
Mammographie: Künftig alle zwei Jahre |
|
|
|
|
Mammographie Screening ab Januar 2003
Ab 1. Januar 2003 wird stufenweise die Früherkennungs-Mammographie für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eingeführt. Alle zwei Jahre sollen künftig Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zu einem Screening eingeladen werden. Das sind rund zehn Millionen Bundesbürgerinnen. Einzige Bedingung: Sie müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Jüngere Frauen wurden bewusst ausgeklammert: Bei ihnen sind die Tests weniger aussagefähig. Außerdem liegt das Alter, in dem die Diagnose Brustkrebs gestellt wird, im Durchschnitt bei 63 Jahren. Frauen unter 50 Jahren haben aber weiterhin Anspruch auf eine Röntgenuntersuchung ihrer Brust, wenn ein konkreter medizinischer Verdacht auf eine Tumorerkrankung besteht. Dies kann der Fall sein bei Beschwerden oder aufgrund von Ergebnissen einer klinischen Untersuchung.
Laut Spitzenverbände der Krankenkassen und Kassenärztlichze Bundesvereinigung (KBV) genügt die Vorsorgeuntersuchung höchsten Qualitätsanforderungen. Selbst sehr kleine Tumore werden erkannt und lassen sich erfolgreich therapieren. Die Spitzenverbände und KBV stellen klare Anforderungen an die Ausbildung des untersuchenden Personals. Zu denen gehören Ärzte und Röntgenassistenten. Auch die technische Ausstattung und die Beurteilung der Mammographien haben hohen Standards zu genügen. So ist jedes Röntgenbild von zwei Ärzten zu befunden.
Das Qualitätsmanagement umfasst alle Schritte der Versorgungskette von der Einladung der teilnahmeberechtigten Frauen, über die Durchführung der eigentlichen Screening-Untersuchung bis hin zu Folgediagnostik, Therapie und Nachsorge. Es minimiert die Anzahl der falsch-positiven Befunde. Bisher kommt es in bis zu 100.000 Fällen zu unnötigen operativen Abklärungsmaßnahmen. Spitzenverbände und KBV werden in diesem Programm die europäischen Leitlinien umsetzen und stützen sich auf Erfahrungen mit Modellprojekten in den Regionen Bremen, Wiesbaden und Weser-Ems. Dort stieß das Screening auf große Akzeptanz. Die Ergebnisse sind zum Teil schon ausgewertet.
Den erwarteten positiven Effekten für die anspruchsberechtigten Frauen und ihre Angehörigen stehen Kosten für das Gesundheitssystem in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags gegenüber. Nach Auffassung der Spitzenverbände und der KBV ist diese Summe absolut sinnvoll und zielgerichtet eingesetzt. WANC 01.03
|