Samstag, 20. April 2024

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Mammographie: Künftig alle zwei Jahre

 

Mammographie Screening ab Januar 2003

Ab 1. Januar 2003 wird stufenweise 
die Früherkennungs-Mammographie
für Frauen zwischen 50 und 69
Jahren eingeführt.
Alle zwei Jahre sollen künftig Frauen 
zwischen 50 und 69 Jahren zu einem
Screening
eingeladen werden. Das sind
rund zehn Millionen Bundesbürgerinnen.
Einzige Bedingung: Sie müssen Mitglied
einer gesetzlichen Krankenkasse
sein. Jüngere Frauen wurden bewusst
ausgeklammert: Bei ihnen sind die Tests
weniger aussagefähig. Außerdem liegt
das Alter, in dem die Diagnose
Brustkrebs gestellt wird, im Durchschnitt
bei 63 Jahren. Frauen unter 50 Jahren
haben aber weiterhin Anspruch auf eine
Röntgenuntersuchung ihrer Brust, wenn
ein konkreter medizinischer Verdacht
auf eine Tumorerkrankung besteht. Dies
kann der Fall sein bei Beschwerden oder
aufgrund von Ergebnissen einer
klinischen Untersuchung. Laut Spitzenverbände der Krankenkassen
und Kassenärztlichze Bundesvereinigung
(KBV) genügt die Vorsorgeuntersuchung
höchsten Qualitätsanforderungen. Selbst
sehr kleine Tumore werden erkannt und
lassen sich erfolgreich therapieren. Die
Spitzenverbände und KBV stellen klare
Anforderungen an die Ausbildung des
untersuchenden Personals. Zu denen
gehören Ärzte und Röntgenassistenten.
Auch die technische Ausstattung und
die Beurteilung der Mammographien
haben hohen Standards zu genügen.
So ist jedes Röntgenbild von zwei
Ärzten zu befunden. Das Qualitätsmanagement umfasst alle
Schritte der Versorgungskette von der
Einladung der teilnahmeberechtigten
Frauen, über die Durchführung der
eigentlichen Screening-Untersuchung
bis hin zu Folgediagnostik, Therapie
und Nachsorge. Es minimiert die
Anzahl der falsch-positiven Befunde.
Bisher kommt es in bis zu 100.000
Fällen zu unnötigen operativen
Abklärungsmaßnahmen.
Spitzenverbände und KBV werden in
diesem Programm die europäischen
Leitlinien umsetzen und stützen sich
auf Erfahrungen mit Modellprojekten
in den Regionen Bremen, Wiesbaden
und Weser-Ems. Dort stieß das
Screening auf große Akzeptanz.
Die Ergebnisse sind zum Teil schon
ausgewertet. Den erwarteten positiven Effekten
für die anspruchsberechtigten Frauen
und ihre Angehörigen stehen Kosten
für das Gesundheitssystem in Höhe
eines dreistelligen Millionenbetrags
gegenüber. Nach Auffassung der
Spitzenverbände und der KBV ist
diese Summe absolut sinnvoll und
zielgerichtet eingesetzt.
WANC 01.03


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